Übertragung, endgültige (final transfer)

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Die unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes oder von Geld mit schuldbefreiender Wirkung (a transfer of an asset or money that is unconditional, enforceable and irrevocable). – Siehe Abruf, Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Manzipation, Mistrade, Schlusschein, Settlement, Transfer, True-Sale-Verbriefung, Übertragung, bedingte, Zahlungshalber.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übertragung, endgültige (final transfer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubertragung-endgultige-final-transfer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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