Übertragung, bedingte (provisional transfer)

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Die Übergabe eines Vermögensgegenstandes oder von Geld, jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese rückgängig gemacht werden kann, sei es dass der Übergebende sie widerruft, sei es, dass andere Umstände eine Aufhebung begründen (a transfer of an asset or money that can be revoked by the originator or as long as it can be reversed subject to certain conditions). – Bei Abbuchung von Geld aus einem Konto aufgrund einer Einzugsermächtigung (direct debit mandate, direct debit authorisation) weisen viele Banken automatisch auf die Möglichkeit zum Widerruf der Lastschrift hin. – Siehe Übertragung, endgültige, Vorbenachrichtigung, Zahlungsauftrag, Zahlungshalber.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übertragung, bedingte (provisional transfer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubertragung-bedingte-provisional-transfer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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