Übernahme, in älteren Dokumenten auch Konkorporation (takeover)

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Wenn nicht anders definiert die Aneignung der Herrschaft über ein Unternehmen durch eine andere Firma (the purchase of one company [the target] by another [the acquirer, or bidder]). – Siehe Aktionärstimmenjagd, Aktientausch-Übernahme, Asset Sales Deal, Fusionen und Übernahmen, Übernahme-Angebot, Zuschuss.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übernahme, in älteren Dokumenten auch Konkorporation (takeover)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubernahme-in-alteren-dokumenten-auch-konkorporation-takeover/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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