Tresorschein (exchequer bill)

Auch in: EN BG EL FR LV NL PL RO TR

Allgemein bis ins 19. Jht. hinein von der Staatsverwaltung ausgegebenes reines Papiergeld ohne Annahmezwang; auch Kassenanweisung (pay voucher) genannt. Dadurch aber, dass der Tresorschein zur Ablösung staatlicher Forderungen (duties; Abgaben) verwendet werden konnte, kam er dem normalen, damals noch in Edelmetall einlösbaren Papiergeld in der Verwendung sehr nahe. – Im besonderen zwischen 1806 und 1809 in Preussen ausgegebenes Papiergeld. – Siehe Schatzanweisungen.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tresorschein (exchequer bill)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tresorschein-exchequer-bill/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite