Tobin-Steuer (Tobin tax)

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Die Belastung kurzfristiger Devisentransaktionen mit einer Abgabe bis zu 0,5 Prozent. Nach einem Vorschlag des US-Ökonomen James Tobin sollten dadurch – also durch die Belastung kurzfristiger Geschäfte gegenüber den langfristigen – die Devisenmärkte stabilisiert werden. – Dagegen spricht, dass Erwartungen auf Abwertungsverluste/Aufwertungsgewinne in Krisensituationen derart hoch sind, dass diese Steuer entsprechende Dispositionen kaum verhindern könnte. Zudem müssten sämtliche Staaten der Welt eine solche Devisen-Spekulationsteuer gleichzeitig einführen; denn sonst bestehen Ausweichmöglichkeiten (loopholes). – Grössere Verschiebungen auf den Devisenmärkten sind immer Ausdruck des Misstrauens der Anleger in die (Wirtschafts)Politik des betreffenden Landes. Diese Zweifel gilt es glaubhaft auszuräumen (kausale Therapie; causal therapy). Der Eingriff in den Devisenmarkt als symptomatische Therapie (symptomatic therapy) heilt die Grundprobleme nie, sondern verstärkt sie erfahrungsgemäss. – Siehe Abgeltungsteuer, Bankenstrafsteuer, Finanztransaktionssteuer, Geldabschaffung, Groll-Effekt, Lenkungssteuer, Spekulant, Spekulationsteuer, Strukturumbruch.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tobin-Steuer (Tobin tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tobin-steuer-tobin-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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