Tagesauftrag (day order)

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Bei der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf, der von selbst verfällt, wenn er bis zum Ende der Börsenzeit nicht ausgeführt werden konnte (order which instructs the broker to cancel any unfilled portion of the order at the close of trading on the day the order is first entered). Zumeist werden gemäss der jeweiligen Börsenordnung alle Orders als Tagesauftrag behandelt, wenn keine anderweitigen Anweisungen des Kunden vorliegen. – Siehe Ausführung, vollständige, Fill-or-kill Order, Iceberg Order, Order, tagesgültige, Karten-Stapel, Saalhändler, Sell-Plus-Order.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tagesauftrag (day order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tagesauftrag-day-order/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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