Tagegeld (subsistence allowance)

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Vom Arbeitgeber geleistete Zahlung für Mitarbeiter, die sich in dienstlichem Auftrag vom Arbeitsort entfernt aufhalten (money paid to an employee traveling on company’s business to cover cost of travel, lodging, meals, clean washing, and other associated expenses). Tagegeld wird entweder als Pauschalbetrag (lumped sum) oder auf Vorlage der Belege geleistet. – Siehe Meilengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tagegeld (subsistence allowance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tagegeld-subsistence-allowance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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