Steuerung, institutsinterne (internal governance)

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Die innert eines Instituts geltenden Regeln für die jeweiligen Bereiche des Geschäftsablaufs sowie deren organisatorisches Gefüge. — Siehe Aktiva-Passiva-Management-Ausschuss, Aktuar, Anlage-Ausschuss, Chief Risk Officer, Controlling, Funktion, Gesamtbank-Steuerung, Risiko-Ausschuss, Stress-Test. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 97 f. (aufsichtliche Vorgaben für die institutsinterne Steuerung; EBA-Richtlinie im einzelnen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 123 f. (EU-Bankenrichtlinie und Vorgaben der EBA zur Internal Governance bestimmen die MaRisk-Novelle 2012).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Steuerung, institutsinterne (internal governance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/steuerung-institutsinterne-internal-governance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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