Die Aussetzung oder gar Tilgung einer Steuerschuld, falls das steuerpflichtige Unternehmen bzw. der Privathaushalt bestimmte Auflagen erfüllt; wenn bei einem Betrieb etwa in Zeiten eines Tiefstands der Wirtschaft Investitionen getätigt werden bzw. ein Privathaushalt erneuerbare Energien verwendet. Erfahrungsgemäss lassen sich mit dieser Massnahme Geldströme in einer Volkswirtschaft auch in kurzer Frist in eine gewünschte Richtung lenken. – Siehe Moratorium., Steuervergünstigung, Subventionen, Sunset-Vorbehalt, Zuschuss.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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