Steuerfreiheit in älteren Dokumenten auch Inkontribuabilität (tax exemption)

Auch in: EN FR

Die teilweise oder völlige Entlastung eines Steuerpflichtigen von der Abgabepflicht. Beispiele sind gemeinnützige Organisationen (non-profit institutions) oder Unternehmen, die am ausländischen Hauptsitz besteuert werden und im Gastland – in der Regel aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens (mutual recognition agreement, MRA) zwischen den Staaten – von bestimmten Steuern freigestellt sind. – Siehe Steuervergünstigungen.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Steuerfreiheit in älteren Dokumenten auch Inkontribuabilität (tax exemption)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/steuerfreiheit-in-alteren-dokumenten-auch-inkontribuabilitat-tax-exemption/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

10 Seitenaufrufe dieser Seite