Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)

Der Ausschluss von Minderheitsaktionären (outside shareholders) aus einer AG oder KGaA (the possibility for the majority shareholder to force the buy-back of minority shareholders). – Hält in Deutschland ein Mehrheitsaktionär fünfundneunzig Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach § 327a AktG seit 2002) von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten. – Siehe Aktienrückkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Greenmail, Pflichtangebot, Raider, Sweat Equity. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 181 f. (Rechtsprechung), Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 97 (Empfehlungen des Committee on Corporate Governance zum Schutz der Minderheits-
Aktionäre).

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Merk, G. (Hrsg.): „Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/squeeze-out-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-zwangsausschluss/ (Stand: 15.10.2022).

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