Aufsichtsrechtlicher Begriff, der das Ziel einer weltweit möglichst einheitlichen Bankenaufsicht beschreibt, um Wettbewerbsverzerrungen (distortions of competition) zu minimieren. – Siehe Aufsichtsbehörde, Ausschuss für Bankenaufsicht, International Business Company, Internationale Organisation der Wertpapier-Aufsichtsbehörden, Offshore Finanzplätze.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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