Spielkartensteuer (impost on playing cards)

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Eine in vielen deutschen Territorialstaaten geltende und später auch vom Reich übernommene Abgabe auf die Herstellung von Spielkarten. Der Gebrauch von nicht mit einem obrigkeitlichen Stempel versehenen Spielkarten unterlag teilweise harschen Strafen. In zeitgenössischen Verfügungen wird darüber hinaus jedem eine Belohnung – “mit Verschweigung seines Namens”, wie es in der hessen-darmstädtischen “Verordnung, wegen der gestempelten Spielcharten” vom 11. April 1771 heisst – zugesichert, der Spieler zur Anzeige bringt, die nicht-versteuerte Spielkarten in die Hand nehmen. – In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Spielkartensteuer erst zum 1. Januar 1981 wegen des geringen Aufkommens abgeschafft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Spielkartensteuer (impost on playing cards)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/spielkartensteuer-impost-on-playing-cards/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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