Seniorität (seniority)

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Wenn nicht anders definiert, der vertraglich vereinbarte Vorrang einer Anlage vor Eigenkapital oder Mezzanin-Kapital im Falle des Konkurses eines Unternehmens (the benefit of ranking ahead of the claims of other creditors in right of payment in the case of liquidation). – Siehe Londoner Verfahren, Subordinated Debt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Seniorität (seniority)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/senioritat-seniority/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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