Self Tender (so manchmal auch im Deutschen gesagt)

Der Rückkauf eigener Aktien oder bei einem Konzern von Aktien beherrschter Gesellschaften unmittelbar bei Aktionären, also nicht über die Börse. – Vom Self Tender unterscheidet man in der Regel ein Buyback, bei dem Anteile von einem Grossaktionär (principal shareholder) erworben werden; die Terminologie ist aber in dieser Hinsicht nicht einheitlich (an offer by a company to repurchase some of its own shares from shareholders. A self-tender may be preferable to purchasing the securities in the open market, because a self-tender is quicker and will not disrupt public trading in the securities. A self-tender is similar to a buyback, except that buybacks often refer to repurchases from a large holders). – Siehe Aktienrückkauf. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 208 (aufsichtsrechtliche Vorschriften).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Self Tender (so manchmal auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/self-tender-so-manchmal-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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