Self-Factoring (so auch im Deutschen gesagt)

Ein Unternehmen gründet eine eigene Finanzierungsgesellschaft. Auf diese werden die Forderungen aus dem Verkauf von Gütern übertragen. Die Finanzierungsgesellschaft – übernimmt den Einzug der Forderungen (Inkassogeschäft; debt-collection business), – haftet für den Eingang der Zahlungen (Delkredere-Übernahme; responsibility for doubtful debts) und – und bevorschusst die Forderungen (Vorfinanzierungsleistung; pre-financing service). – In der Regel verkauft die Finanzierungsgesellschaft die Forderungen ihrerseits wieder an ein Factoring-Unternehmen, um sich selbst auf diesem Wege zu refinanzieren und gegen Ausfall-Risiken abzusichern. – Siehe Factoring, Finanzunternehmen, Ultimo-Factoring.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Self-Factoring (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/self-factoring-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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