Ein Unternehmen gründet eine eigene Finanzierungsgesellschaft. Auf diese werden die Forderungen aus dem Verkauf von Gütern übertragen. Die Finanzierungsgesellschaft – übernimmt den Einzug der Forderungen (Inkassogeschäft; debt-collection business), – haftet für den Eingang der Zahlungen (Delkredere-Übernahme; responsibility for doubtful debts) und – und bevorschusst die Forderungen (Vorfinanzierungsleistung; pre-financing service). – In der Regel verkauft die Finanzierungsgesellschaft die Forderungen ihrerseits wieder an ein Factoring-Unternehmen, um sich selbst auf diesem Wege zu refinanzieren und gegen Ausfall-Risiken abzusichern. – Siehe Factoring, Finanzunternehmen, Ultimo-Factoring.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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