Als – Wertpapier gestaltete Schuldverpflichtung, nämlich Versprechen des Schuldners (issuer; Emittenten), dem Inhaber (creditor; Gläubiger) Zahlungen zu einem bestimmten Termin zu leisten (a commitment by a borrower to repay an amount of money) mit – in der Regel festem, manchmal aber auch variablem Zinssatz, seltener oder zinslos (zero-coupon bond; Nullkupon-Anleihe) oder als Losanleihe gestaltet und – von wenigen Ausnahmen (lottery loan; Losanleihe) abgesehen, mit einer festen Fälligkeit versehen; auch Obligation oder Rentenpapier genannt; siehe auch die Definition in § 793 BGB. – Eine Schuldverschreibung ist nicht durch ein Underlying gedeckt. Die einzige Sicherheit ist die, dass der Schuldner das Papier aus seinen erwirtschafteten Erträgen bedient (a debenture is not accompanied by any collateral used as security; the only source of repayment is the borrower’s cash flows). – Bei der EZB werden Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr als langfristig eingestuft. – Siehe Abzinsungspapier, Anleihe, Bankschuldverschreibung, Collateralised Debt Obligation, Duration, Finanzinstrument, Inhaberschuldverschreibung, Informationsblätter für Finanzinstrumente, Laufzeit, Schuldtitel, Todesspirale, Verlosung, Wandelanleihe. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Rubrik “Finanzmärkte”; bei den “Erläuterungen” wichtige Definitionen; Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 26 ff. (Statistisches), Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Vergleichbarkeit der Statistiken), Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 23 ff. (ausführliche Darstellung der Emissionen seit 1992; viele Übersichten), Jahresbericht 2008 der EZB, S. 82 ff. (Entwicklung der Schuldverschreibungen öffentlicher Haushalte seit 1999; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom August 2010, S. 18 ff. (Schuldverschreibungen im Eurogebiet seit 2006; Typologie; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom November 2011, S. 82 ff. (ungedeckte Schuldverschreibungen im Refinanzierungsgefüge der Banken; Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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