Schuldturm (debtor’s prison)

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In älteren Dokumenten ein Kerker – nicht unbedingt in der baulichen Form eines Turms, – in dem zahlungsunwillige Schuldner (recalcitrant debtors; defaulters unwilling to pay) gefangengehalten wurden. Die Haftbedingungen in dem Schuldnerverlies (conditions of detention in the debtor’s dungeon) waren gemäss zeitgenössischen Berichten mancherorts nicht gerade zimperlich (not at all squeamish) und würden heute den Bürgerrechtsbeauftragten (civil rights commissioner) zum sofortigen Einschreiten bewegen. – Siehe Abtauchen, Arrestgeld, Defizient, Erster, trauriger, Exekution, Geldeintreibung, Geldvergessliche, Kinderpfand, Kompetenz, Leibbürge, Leichenpfand, Zahlungsmoral.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schuldturm (debtor’s prison)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schuldturm-debtors-prison/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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