Schuldenüberhang (debt overhang)

Auch in: EN FR

Im engeren Sinne die Auslandsverschuldung eines Staates. – Im weiteren Sinne die Staatsverschuldung gesamthaft. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2013, S. 93 (Anmerkung 3), Monatsbericht der EZB vom April 2013, S. 24 ff. Verbindlichkeiten einzelner Euromitgliedsstaaten gegenüber dem Ausland; Übersichten; Tendenzen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 72 ff. (Auslandsverschuldung der Peripherieländer im Euroraum beunruhigend hoch; Übersichten).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schuldenüberhang (debt overhang)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schuldenuberhang-debt-overhang/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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