Schirmgeld (protection fee)

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In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften (free imperial estates being subjected directly to the German Emperor), um in ihrem Rechtsbestand gegenüber Reichsfürsten (imperial princes) gesichert zu sein. – In manchen deutschen Städten und Territorialstaaten sowie auch in Österreich und der Schweiz seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner – vor allem Bewohner mosaischen Glaubens (tribute to be payed by individuals of Jewish faith; “Judentribut”) zu zahlende Abgabe mit der Begründung, sie vor allfälligen Angriffen beschirmen zu müssen: ein Schutzgeld. – Siehe Bewachungsgeld, Geleitgeld, Schuldschein-Beurkundungsgeld, Synagogengeld, Toleranzgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schirmgeld (protection fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schirmgeld-protection-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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