In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften (free imperial estates being subjected directly to the German Emperor), um in ihrem Rechtsbestand gegenüber Reichsfürsten (imperial princes) gesichert zu sein. – In manchen deutschen Städten und Territorialstaaten sowie auch in Österreich und der Schweiz seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner – vor allem Bewohner mosaischen Glaubens (tribute to be payed by individuals of Jewish faith; “Judentribut”) zu zahlende Abgabe mit der Begründung, sie vor allfälligen Angriffen beschirmen zu müssen: ein Schutzgeld. – Siehe Bewachungsgeld, Geleitgeld, Schuldschein-Beurkundungsgeld, Synagogengeld, Toleranzgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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