Sanktionskomitee (sanction committee)

Auch in: EN FR

Innerbehördliche, dem Geschäftsbereich des Präsidenten zugeordnete Einrichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in der in erster Linie übergreifende Sanktions-Strategien entwickelt und Einzelfallmassnahmen wie Abberufungen von Geschäftsleitern erörtert werden. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Abwicklungsanweisung, Antragsgetrieben, Institut, problematisches, Massnahme bei Gefahr, Untersagung, Verwarnung, Zwangsschliessung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 193 (Vorstellung des Komitees).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sanktionskomitee (sanction committee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sanktionskomitee-sanction-committee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite