Innerbehördliche, dem Geschäftsbereich des Präsidenten zugeordnete Einrichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in der in erster Linie übergreifende Sanktions-Strategien entwickelt und Einzelfallmassnahmen wie Abberufungen von Geschäftsleitern erörtert werden. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Abwicklungsanweisung, Antragsgetrieben, Institut, problematisches, Massnahme bei Gefahr, Untersagung, Verwarnung, Zwangsschliessung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 193 (Vorstellung des Komitees).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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