Sachdividende (dividend in kind, property dividend)
Eine Aktiengesellschaft schüttet die Dividende an die Anteilseigner nicht in Geld aus, sondern auf dem Weg über Wirtschaftsgüter (§ 58, Abs. 5 AktG). Praktisch geschieht dies heute in der Regel dadurch, dass Aktien von Tochtergesellschaften übertragen werden.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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