Rücknahme-Gebühr (redemption fee, back-end load)

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Abzug, den die Verwaltung mancher Fonds in Rechnung stellt, wenn ein Anleger seinen Anteil an die Fondsgesellschaft zurückgibt (a sales commission charged to investors for the sale of shares in a mutual fund). Oft verringert sich diese Gebühr mit zunehmender Dauer des Engagements. Absicht ist dabei, die Langfrist-Eigenart solcher Anlagen – und besonders bei einem HedgeFonds – zu bekräftigen und die Investoren vor häufigem Wechsel von Fonds zu Fonds abzuhalten. – Siehe All-in-Fee, Investmentfonds, No-Load Fund.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rücknahme-Gebühr (redemption fee, back-end load)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rucknahme-gebuhr-redemption-fee-back-end-load/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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