Rücknahme-Sperre (suspension of redemption)

Wenn nicht anders definiert, bei einem Investmentfonds bzw. Immobilienfonds die Entscheidung des Fondsmanagement, die Rücknahme ausgegebener Anteilscheine auszusetzen. – Eine solche Aussetzung ist in besonderen Fällen für die Dauer von zweieinhalb Jahren gesetzlich erlaubt. Der Inhaber eines Anteilscheins kann diesen aber am freien Markt verkaufen, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet. Unter Umständen muss dann freilich ein ansehnlicher Verlust hingenommen werden. – Als sich die Subprime-Krise im Herbst 2008 zu einer Finanzkrise ausfächerte, führten viele Fonds eine Rücknahme-Sperre ein. Denn PortfolioUmschichtungen bei grossen Investoren führten zu einem Verkaufsdruck auch bei durch und durch gesunden Immobilienfonds. Als die Bundesregierung im Oktober 2008 eine Sicherheitsgarantie für Spareinlagen abgab, wähnten zahlreiche verunsicherte Kleinanleger im Umkehrschluss, dass es für ihre Anlagen in einen Fonds keinen Schutzschirm gäbe.
Sie stiegen daher vor allem aus Immobilienfonds aus und legten das Geld auf ein Sparkonto. – Siehe Immobilienfonds, offener, Real Estate Investment Trust. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 187 (im Gefolge des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes [AnSFuG] wurde die vorübergehende Aussetzung der Rücknahme von Anteilen von zwei auf zweieinhalb Jahre verlängert).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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