Rückbelastung (back charge, backcharge)

Auch in: FR

Eine Forderung auf Zahlung, die sich aus Lieferungen oder Leistungen in einer vorangegangenen Rechnungsperiode ergibt (to charge a person or a firm an amount of money in order to make corrections for previous transactions). In den meisten Fällen bezieht sich das auf eine Summe, die erst nach der Endabrechnung genau festgestellt werden kann (the amount was not billable until a later date due to timing issues); so etwa bei der Jahresendabrechnung der Stromlieferer, bei denen sich eine Nachforderung aus der Rechnung gesamthaft abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen herleitet. – Siehe Rückvergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rückbelastung (back charge, backcharge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ruckbelastung-back-charge-backcharge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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