Risikoträger, endgültiger (ultimate risk taker)

Auch in: EN ES FR HU NL

Die Person oder Entität, die bei einem Ausfall letztlich Zahlung leisten muss. – Ist ein Kredit, so wie im Zuge der Hilfen durch den Europäischer Stabilisierungsmechanismus, durch Garantien von Mitgliedsstaaten der EWU besichert, so haben die Staatshaushalte der betreffenden Länder für diese Summen einzustehen. Nicht ganz auszuschliessen ist, dass neu gewählte Parlamente und daraus hervorgegangene Regierungen die Zahlung verweigern. Die Besitzer von betroffenen Schuldtiteln – etwa Staatsanleihen von Griechenland – wären dann die endgültigen Risikoträger. Soweit etwa Pensionsfonds in diese Titel investiert haben, verlagerte sich der Schaden auf die ruheständigen Personen. – Siehe Gläubigervorrang, Letztsicherungsvorkehrung, Retterei, Risikoschirm, Risikotransfer, Staatsschulden, verweigerte, Vermögensabgabe.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikoträger, endgültiger (ultimate risk taker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikotrager-endgultiger-ultimate-risk-taker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

11 Seitenaufrufe dieser Seite