Risikoteilung (risk sharing)

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Wenn nicht anders definiert eine besondere Geschäftspraxis der Assekuranzbranche, und hier wieder im besonderen der Rückversicherer. Sie besteht darin, dass – in der Regel über Zweckgesellschaften – hochverzinsliche KatastrophenAnleihen begeben werden, die von dem Rückversicherer übernommene Risiken auf die Zeichner der entsprechenden Papiere verteilen. Tritt der Schadensfall ein, so tragen die Besitzer der Verbriefungspapiere mit ihrem in der Regel nach dem Wasserfall-Prinzip gestuften Anteil zur Leistung des Rückversicherers bei. – Siehe Embedded-Value Verbriefung, Katastrophen-Anleihen, Retrozession, Single Hedge-Fonds, Terror-Papiere, XXXInsurance-Linked Securities, Zwangswandelanleihe.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikoteilung (risk sharing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikoteilung-risk-sharing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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