Eine Person, in der Regel aber eine öffentliche Stelle wie etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen oder der Kanton Zürich, verpflichtet sich, für allfällige Verluste eines Unternehmens – im Beispiel: der Westdeutschen Landesbank bzw. der Zürcher Kantonalbank – unbedingt einzustehen. – Siehe Europäischer Stabilisierungsmechanismus, Risikoträger, endgültiger.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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