Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene (own risk- and solvency assessment, ORSA)

Versicherungen und Pensionsfonds können im Zuge von Solvency-II alle geschäftseigenen Risiken selbst ermitteln und den sich daraus ergebenden Kapitalbedarf errechnen. Die vorausschauende Abschätzung der unternehmenseigenen Risiken in mehrjähriger Sicht (forward looking assessment of own risk, FLAOR) war erstmals 2014 vorzunehmen. Über das Ergebnis der Beurteilung berichten die Unternehmen an die zuständige Aufsichtsbehörde. – Siehe Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien, Solvabilitätsverordnung., Zinsgarantiereserve. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 120 f. (Vorstellung der FLAOR).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene (own risk- and solvency assessment, ORSA)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risiko-und-solvabilitatsbeurteilung-unternehmenseigene-own-risk-and-solvency-assessment-orsa/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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