Wenn nicht anders definiert das Gremium im Aufsichtsrat eines Instituts, das die Gesamtrisikolage überwacht und zwecks dessen vom Chief Risk Officer der Bank laufend und umfassend informiert wird. Zusammen mit dem
Vorstand – dem grundsätzlich das Risikomanagement obliegt – gewährleistet der RisikoAusschuss die Risikokontrolle aufgrund möglichst vollständiger Risikotransparenz. — Siehe Aktiva-Passiva-Management-Ausschuss, Aktuar, Allfinanz-Risikokomitee, AnlageAusschuss, Chief Risk Officer, Controlling, Funktion, Gesamtbank-Steuerung, Risikokultur, Risikotragfähigkeit, Risikoprofil, Steuerung, institutsinterne, Sachkunde, Stress-Test. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 97 f. (aufsichtliche Vorgaben aufgrund der einschlägigen EBA-Richtlinie).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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