Bei Geldanlagen der ungünstigste Fall, dass ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintritt. Nachschuss-Verpflichtungen, also über den Kapitalverlust hinausgehende Verbindlichkeiten, bestehen jedoch nicht. – Siehe Bankaktionärs-Interessee, Risiko, unbegrenztes.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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