Reverse Solicitation

Reverse Solicitation bezeichnet die Erbringung einer Finanzdienstleistung allein auf Veranlassung des Kunden. Im dargestellten Drittstaatenzweigstellenregime bildet sie eine Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Drittstaatenkreditinstitut Kernbankdienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat nur über eine dort ansässige CRD-Drittstaatenzweigstelle anbieten darf. Entscheidend ist somit, dass die Geschäftsaufnahme vom Kunden ausgeht und nicht auf eine aktive grenzüberschreitende Ansprache durch das Drittstaateninstitut zurückzuführen ist.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 112. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Reverse Solicitation“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/reverse-solicitation/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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