Reverse-Repurchase-Agreement (so auch im Deutschen gesagt)

Der Kauf von Wertpapieren mit einer Verkaufsverpflichtung. Es werden im Zuge dessen – bestimmte Titel – heute – für einen im voraus festgelegten Zeitraum gekauft und – zugleich zu einem jetzt vereinbarten Preis zurückverkauft. – Ähnlich wie beim Verkauf von Titeln mit einer Rückkaufsverpflichtung (Repurchase-Geschäfte), findet dabei in der Regel kein wirtschaftlicher Verkauf statt. Solche Operationen werden daher als besicherte Finanzaktionen behandelt und in der Bilanz in Höhe der geleisteten bzw. erhaltenen Bardeckung ausgewiesen. Reverse-Repurchase-Geschäfte stehen bei einer Bank in der Bilanz als (besicherte) Aktiva, während Repurchase-Agreements als Verbindlichkeit erfasst werden. – Die Zentralbank geht solche Geschäfte im Rahmen ihrer Offenmarktgeschäfte ein; sie befindet sich aber nicht wie bei entsprechenden Transaktionen zwischen gewerblichen Geschäftspartnern in einer Leerposition (also in der Lage eines Partners, der durch eine offene Position ein Risiko einging). – Siehe Repo-Geschäft, Rollenmischung, bankliche, Rückkaufsvereinbarung, Swappolitik.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Reverse-Repurchase-Agreement (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/reverse-repurchase-agreement-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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