Reporting (so auch im Deutschen gesagt, seltener Informationsvermittlung und Unterrichtung)

Berichterstattung eines Unternehmens über den Geschäftsablauf. – Meldung der Abschlüsse in Effekten, die über die Börse gehandelt wurden. An den meisten Börsen besteht für alle Marktsegmente eine strenge Reporting-Pflicht. – Informationen einer Bank an die Anleger über den aktuellen Kurs der jeweiligen Finanzprodukte; heute in der Regel auf elektronischem Wege frei oder für Anleger mit persönlich zugeschnittenem Portfolio mit Kennwort abzurufen. – Siehe Klartext, Kürteil, Meldepflicht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Reporting (so auch im Deutschen gesagt, seltener Informationsvermittlung und Unterrichtung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/reporting-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-informationsvermittlung-und-unterrichtung/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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