Repartierung (repartition)

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Bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt diesfalls meist eine Rationierung, eine beschränkte Zuteilung. – Die Zuteilung des Angebots der Zentralbank nach Quoten im Falle einer Übernachfrage. – Beim Abschluss von Offenmarktgeschäften übersteigen häufig die Gebote der Banken das von der Zentralbank als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen. Damit wird eine Repartierung notwendig. – Bei einem Mengentender werden von der EZB alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (average allotment ratio: vorgesehenes Volumen geteilt durch den Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, sämtliche darüber liegenden Gebote hingegen voll zugeteilt. – Siehe Emission, überzeichnete, Überzeichnung, Zuteilungsverfahren, amerikanisches. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 40 (Erläuterungen zum Verfahren), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2009, S. 29 (Repatriierungssatz von hundert Prozent während der Finanzkrise).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Repartierung (repartition)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/repartierung-repartition/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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