Bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt diesfalls meist eine Rationierung, eine beschränkte Zuteilung. – Die Zuteilung des Angebots der Zentralbank nach Quoten im Falle einer Übernachfrage. – Beim Abschluss von Offenmarktgeschäften übersteigen häufig die Gebote der Banken das von der Zentralbank als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen. Damit wird eine Repartierung notwendig. – Bei einem Mengentender werden von der EZB alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (average allotment ratio: vorgesehenes Volumen geteilt durch den Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, sämtliche darüber liegenden Gebote hingegen voll zugeteilt. – Siehe Emission, überzeichnete, Überzeichnung, Zuteilungsverfahren, amerikanisches. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 40 (Erläuterungen zum Verfahren), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2009, S. 29 (Repatriierungssatz von hundert Prozent während der Finanzkrise).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/