Remission (remission)

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In älteren Dokumenten die Stundung (deferment, deferral) oder der Nachlass (abatement) von Abgaben, wenn dem Pflichtigen aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (exceptional circumstances) – vor allem bei Missernte (bad harvest, crop failure) und Viehseuchen (cattle plagues, epizootic diseases) – die Zahlung kaum möglich wäre. Alte landesherrliche Remissionsordnungen enthalten dazu in der Regel bis ins einzelne gehende und für die Wirtschaftsgeschichte beachtenswerte Bestimmungen. – Siehe Aufschub-Frist.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Remission (remission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/remission-remission/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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