Remittance Services (so zumeist auch im Deutschen gesagt, seltener Geldtransferdienstleistungen)

Die Besorgung der Zustellung von Bargeld, Giralgeld oder elektronischen Zahlungsmitteln von einem Auftraggeber zu dessen Kunden. Seit Oktober 2009 gilt für den gewerbsmässigen Betrieb solcher Geschäfte das Zahlungsdienste-
Aufsichtsgesetz. – Ein ernsthaftes Problem stellen die nicht lizenzierten FinanztransferDienstleister dar, in der Regel in ethnisch abgeschottetem Umfeld. Sie gelten unter anderem als der Geldwäsche sowie der Terrorismus-Finanzierung verdächtig. – Siehe Dampfstube, Finanzagent, Geldwäsche, Hawala, Geldtransfer-Vermittler, Ghettobanking, Underground Banking, Winkelmakler, Zahlungsinstitut. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 71, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 83 ff. (besondere Aufsichts- und Ermittlungsmassnahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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