Regelgleichheit (same risk, same rules)

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Die Forderung, dass für gleiche Sachverhalte rechnungstechnisch die gleichen Regeln angewendet werden müssen; und zwar – unabhängig davon, ob sich ein Sachverhalt innert der Bilanz oder ausserhalb – wie etwa in Zweckgesellschaften – abspielt, – ohne Rücksicht darauf, ob bestimmte Finanzinstrumente im Handelsbuch oder im Bankbuch gehalten werden sowie auch – ohne Unterschied, um welches Unternehmen es sich handelt: ob eine der Aufsicht unterstehende Bank oder eine andere Firma wie etwa ein Hedge-Fonds. – Weitergehend versteht man unter Regelgleichheit auch – international gleiche Grundsätze der Rechnungslegung bei Finanzprodukten zur Anwendung kommen. Dies wurde im November 2008 für die meisten Staaten der Welt, einschliesslich der USA und China, grundsätzlich vereinbart: dem Finanzsektor-Bewertungsprogramm des IWF schlossen sich alle wichtige Länder an. Strittig ist, wann (und ob überhaupt je) die Regelgleichheit weltweit erreicht wird. – Siehe Harmonisierung, Regulierung, Regulierungs-Arbitrage.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Regelgleichheit (same risk, same rules)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/regelgleichheit-same-risk-same-rules/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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