Die Forderung, dass für gleiche Sachverhalte rechnungstechnisch die gleichen Regeln angewendet werden müssen; und zwar – unabhängig davon, ob sich ein Sachverhalt innert der Bilanz oder ausserhalb – wie etwa in Zweckgesellschaften – abspielt, – ohne Rücksicht darauf, ob bestimmte Finanzinstrumente im Handelsbuch oder im Bankbuch gehalten werden sowie auch – ohne Unterschied, um welches Unternehmen es sich handelt: ob eine der Aufsicht unterstehende Bank oder eine andere Firma wie etwa ein Hedge-Fonds. – Weitergehend versteht man unter Regelgleichheit auch – international gleiche Grundsätze der Rechnungslegung bei Finanzprodukten zur Anwendung kommen. Dies wurde im November 2008 für die meisten Staaten der Welt, einschliesslich der USA und China, grundsätzlich vereinbart: dem Finanzsektor-Bewertungsprogramm des IWF schlossen sich alle wichtige Länder an. Strittig ist, wann (und ob überhaupt je) die Regelgleichheit weltweit erreicht wird. – Siehe Harmonisierung, Regulierung, Regulierungs-Arbitrage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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