Regelgegründet (rule-based)

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Im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht EinzelfallVorschriften, die verbindlich sind (a list of detailed rules that must be followed when preparing financial statements). Dies hat immer den Nachteil, dass derartige genaue Weisungen den Anreiz setzen, umgangen zu werden. – Im Gegensatz dazu sind grundsatzbegründete (principle-based) Vorgaben Richtlinien, die sich an übergeordneten Gesichtspunkten ausrichten – wie etwa Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit – und Entscheidungen aus dieser Warte verlangen. Die glaubwürdige Darstellung eines Sachverhalts ist letztlich entscheidend. – Bei der Rechnungslegung sind die US-GAAP mehr regelgegründet, die IFRS mehr grundsatzbegründet. – Bei der Aufsicht in Deutschland findet sich eine sinnvolle, auf einzelne Regulierungsthemen jeweils bezogene Mischung beider Grundsätze. – Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Informations-Überladung, Klartext, Publizität, situationsbezogene, Regulierung, Stetigkeit, Substance-over-Form-Grundsatz, Transparenz, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Regelgegründet (rule-based)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/regelgegrundet-rule-based/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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