Rechtswiderstreit (conflict of laws)

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Der vor allem der bei globalen Transaktionen nicht seltene Fall, dass bei einem Geschäft auf dem Finanzmarkt verschiedene Rechtsordnungen zu einer unterschiedlichen juristischen Beurteilung führen (that two or more sets of laws that appropriately apply to a particular transaction require different results). Um auf diese Weise entstehende Rechtsrisiken auszuschliessen, bedarf es in Verträgen einer vorherigen Einigung der Partner in Bezug auf die Rechtswahl. – Siehe Legal Opinion, Rechtswahl, Rechtsrisiken.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rechtswiderstreit (conflict of laws)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rechtswiderstreit-conflict-of-laws/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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