Prospektprüfung (prospectus control; due diligence)

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Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollständig, verständlich und in sich widerspruchsfrei ist. Versagt die BaFin die Billigung, so darf das Prospekt nicht veröffentlicht werden. – Siehe Privatplazierung, Prospekt-Datenbank, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Prospekt-Verstösse, Wertpapier-(verkaufs)prospektgesetz. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 148 ff. (laufende Fragen der Prospektprüfung; Möglichkeiten des Prüfens durch ausländische Aufsichtsbehörden; Wertgutachten bei Reits; häufige Fehler bei Erstellung des Risikoabschnitts in Prospekten), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 156 (BaFin schreitet gegen Internet-Angebote ohne Prospekt ein), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 170 f. (Übersicht Anträge), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 215 (geänderte Wertpapierprospekte-Gebührenverordnung [WpPGebV]; Bussgeldverfahren der BaFin, Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 193 ff. (Übersicht der Billigungen durch die BaFin nach Emittentengruppen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Prospektprüfung (prospectus control; due diligence)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/prospektprufung-prospectus-control-due-diligence/ (Stand: 15.10.2022).

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