Prospekt-Verstösse (errors in prospectuses)
Bei Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen (non-securities investment prospectuses) rügte die Aufsichtsbehörde in letzter Zeit neben – der ungenügenden Darstellung des Risikos insbesondere – den lückenhaften Ausweis der mit dem Erwerb des Vermögensgegenstandes verbundenen Kosten, – die gesamthafte Höhe der geleisteten Provisionen sowie – unzureichende Angaben hinsichtlich der Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter und der Geschäftsführung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt in diesen Fällen die Veröffentlichung des Prospektes. – Siehe Prospekt-Datenbank, Prospektpflicht, ProspektRechtssetzung der EU, Register für qualifizierte Anleger, Wertpapier-(Verkaufs)Prospektgesetz. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 161 (Mängelliste) Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 180 f. (Lücke in Bezug auf Freiverkehrswerte wird geschlossen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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