Produktregistrierung (product registration)

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Forderung, dass ein Finanzprodukt nur dann auf den Markt gebracht werden dürfe, wenn dieses zuvor – von einer Behörde geprüft und – für den Verkehr allgemein oder – zum Erwerb für bestimmte Anlegergruppen ausdrücklich freigegeben wurde. Das Verfahren bei der Zulassung von Arzneimitteln steht bei diesem Gedanken Pate. – Absicht ist es, systemische Risiken von vornherein auszuschliessen, die durch undurchsichtige Papiere ausgelöst werden können, wie sich angesichts der Subprime-Krise gezeigt hat. Ein solches Zulassungsverfahren wird von den Aufsichtsbehörden und Zentralbanken allgemein befürwortet, von der Wissenschaft und Praxis jedoch eher vorsichtig beurteilt. – Siehe Rating-Agentur.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Produktregistrierung (product registration)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/produktregistrierung-product-registration/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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