Forderung, dass ein Finanzprodukt nur dann auf den Markt gebracht werden dürfe, wenn dieses zuvor – von einer Behörde geprüft und – für den Verkehr allgemein oder – zum Erwerb für bestimmte Anlegergruppen ausdrücklich freigegeben wurde. Das Verfahren bei der Zulassung von Arzneimitteln steht bei diesem Gedanken Pate. – Absicht ist es, systemische Risiken von vornherein auszuschliessen, die durch undurchsichtige Papiere ausgelöst werden können, wie sich angesichts der Subprime-Krise gezeigt hat. Ein solches Zulassungsverfahren wird von den Aufsichtsbehörden und Zentralbanken allgemein befürwortet, von der Wissenschaft und Praxis jedoch eher vorsichtig beurteilt. – Siehe Rating-Agentur.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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