Privatsektor-Beteiligung (private sector sharing)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter alle Formen des Beitrags privater Gläubiger am Abbau von Staatsschulden. Im Zuge des Griechenland-Krise und der Einrichtung von Rettungspaketen trat diese Praxis in das Scheinwerferlicht der europäischen Öffentlichkeit. – Siehe Pflichtwandelanleihe, Vermögensabgabe, Zwangsenteignung. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2011, S. 45 f. (die Einbindung privater Gläubiger birgt weitreichende Gefahren; in der Fussnote 1 Definition des zusammengesetzten Begriffes “Beteiligung des privaten Sektors”), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 52 ff. (einmalige Privatsektor-Beteiligung wird begründet; Probleme).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Privatsektor-Beteiligung (private sector sharing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/privatsektor-beteiligung-private-sector-sharing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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