Preissetzungsmacht (pricing power)

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Die Möglichkeit eines Unternehmens, die Angebotspreise in gewissem Rahmen zu bestimmen. Dies ist vor allem möglich aufgrund – eines (Quasi)Monopols, wie etwa die OPEC, – dank einer hervorragenden Unit-ValueRelation, die eine sehr hohe Produktqualität und damit im Regelfall eine technologische Spitzenstellung (leading technological position) ausdrückt – oder anderer Präferenzen wie Markenname (brand name) und weiterer Umstände, wie beispielsweise staatliche Rückendeckung in jedwelcher Form. – Weil für Darlehn an solche Firmen das Risiko geringer als im Durchschnitt der Kreditnehmer einer Bank ist, so werden diese in der Regel auch zu günstigeren Konditionen bedient. Dies wiederum stärkt die Ertragskraft (earning power) der betreffenden Unternehmen. – Siehe Bonitätsklasse, Erzeugerpreise, industrielle, Importgehalt, Kreditrisiko, Kreditrisiko-Prämie, Krisenanfälligkeit, Offenheitsgrad, Risikoadjustierung, Strukturwandel, Terms of Trade, Wechselkurs, Wettbewerbsfähigkeit, Zinsallkokations-Funktion.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Preissetzungsmacht (pricing power)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/preissetzungsmacht-pricing-power/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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