Preissetzungsmacht ist die Fähigkeit einer Bank, ihre Zinssätze in einem gewissen Umfang unabhängig von Konkurrenzangeboten und allgemeinen Marktbedingungen festzulegen. Sie ist größer, wenn Kreditnehmer nur wenig auf Abweichungen des bankindividuellen Kreditzinses vom Marktdurchschnitt reagieren. Eine Bank kann ihren Kreditzins dann über das Niveau anderer Anbieter anheben, ohne sämtliche Kunden zu verlieren. Höhere Preissetzungsmacht geht im dargestellten Modell mit schwächerem Wettbewerb und einer geringeren Reaktion der Kreditzinsen auf geldpolitische Zinsänderungen einher.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 25. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.