Umgangssprachliche Benennung eines Bankrotteurs: einer Person oder auch einer Firma, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. – Verbreitete Bezeichnung für das Pfandsiegel (bailiff’s seal; die Pfändungsmarke), die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (distraint: the legally regulated procedure of confiscation of someone’s property in order to obtain payment for money owed) bei der Pfändung von Sachen des Schuldners vom Gerichtsvollzieher (bailiff: an officer of the court empowered to collect debts) angebracht wird, um die Beschlagnahme nach § 808 ZPO öffentlich zu bekunden, volkstümlich auch Kuckuck genannt. – Siehe Bankrott, Insolvenz, Konkurs.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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