Pleitegeier (bankrupt; bailiff’s seal)

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Umgangssprachliche Benennung eines Bankrotteurs: einer Person oder auch einer Firma, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. – Verbreitete Bezeichnung für das Pfandsiegel (bailiff’s seal; die Pfändungsmarke), die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (distraint: the legally regulated procedure of confiscation of someone’s property in order to obtain payment for money owed) bei der Pfändung von Sachen des Schuldners vom Gerichtsvollzieher (bailiff: an officer of the court empowered to collect debts) angebracht wird, um die Beschlagnahme nach § 808 ZPO öffentlich zu bekunden, volkstümlich auch Kuckuck genannt. – Siehe Bankrott, Insolvenz, Konkurs.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pleitegeier (bankrupt; bailiff’s seal)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pleitegeier-bankrupt-bailiffs-seal/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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