Pleite (bankrupt, collapse)

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Aus dem Jiddischen in die deutsche Sprache im 19. Jhdt. eingedrungene Bezeichnung für Zahlungsunfähigkeit, finanzieller Ruin, Konkurs. Ursprünglich nur auf Kaufleute und Unternehmen bezogen, bringt man das Wort heute auch mit Staaten in Verbindung und spricht im Finanzjournalismus dann von einem Pleite-Staat. – Siehe Bankrott, Insolvenz, Verausgabung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pleite (bankrupt, collapse)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pleite-bankrupt-collapse/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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