Plazierungskraft (placing power)

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Die Möglichkeit eines Emittenten, ohne Dazwischenschalten eines Emissionshauses neu begebene Wertpapiere unmittelbar bei den Anlegern unterzubringen (place). – Die Fähigkeit einer Bank oder eines Emissionskonsortiums, eine Begebung möglichst restlos am Markt abzusetzen. – Siehe Eigenemission, Endanleger, Plazierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Plazierungskraft (placing power)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/plazierungskraft-placing-power/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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