Plausibilitäts-Beurteilung (certificate of plausibility)

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Von Banken wird bei einem Kreditantrag eines Geschäftskunden in der Regel verlangt, eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nach § 18 KWG bestätigte (certified) Bilanz vorzulegen. Die Aufsichtsbehörden halten diese Anforderung für berechtigt. – Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 74.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Plausibilitäts-Beurteilung (certificate of plausibility)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/plausibilitats-beurteilung-certificate-of-plausibility/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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